Umtausch (Börsenwesen)

Umtausch, Börsenwesen:

die Befugnis, Wertpapiere, die durch Beschädigung oder Verunstaltung zum Umlauf ungeeignet sind, bei dem Aussteller unter Kostenersatz gegen neue umzutauschen (§ 798 BGB; § 74 Aktiengesetz). Ein besonderes Umtauschrecht gibt es bei Wandelschuldverschreibungen. Angebote zum Umtausch von alten in neue Aktien desselben oder eines anderen Unternehmens (Aktienumtausch) werden bei

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