Überweisung (Bankwesen)
Überweisung, Bankwesen:
bargeldlose Zahlung durch Umbuchung eines Betrages vom Konto des Zahlenden auf das Konto des Zahlungsempfängers; beruhte früher auf allgemeinem Auftragsrecht bzw. den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kreditinstitute. Seit 1999 werden die rechtlichen Beziehungen der am Überweisungsverkehr Beteiligten durch den Überweisungsvertrag (§§ 676 a–c BGB) geregelt. Durch den Überweisungsvertrag (Geschäftsbesorgungsvertrag eines
Informationen zum Artikel
Quellenangabe