Totenklage
Totenklage, zeremonielles Klagen und Weinen meist von Frauen, oft berufsmäßigen »Klageweibern« oder Klagegemeinschaften, vorgebracht an der eingesargten Leiche, auf dem Weg zum Friedhof, am Grab, am 3., 9., 30. und 40. Tag nach dem Tod und an Totengedenktagen; sowohl improvisiert als auch nach rituellen Überlieferungen, als Preisklage (Loblied auf
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