Im Deutschen Reich wurde die Todesstrafe in das StGB von 1871 aufgenommen, ihre Anwendung jedoch auf den Mord beschränkt. Die Verurteilungen zur Todesstrafe nahmen seit 1933, vor allem im Zweiten Weltkrieg, stark zu. Auch in den Kriegsverbrecherprozessen danach wurde sie oft verhängt. In der Bundesrepublik Deutschland wurde die Todesstrafe 1949
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