Streupflicht
Streupflicht, Bezeichnung für die Pflicht, bei Schnee- und Eisglätte öffentliche oder private Verkehrsflächen mithilfe von Streumitteln verkehrssicher zu machen. Die Streupflicht obliegt im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht den Trägern der Straßenbaulast. Auf kommunaler Ebene ist die Streupflicht häufig durch Satzung den Straßenanliegern (v. a. hinsichtlich der Gehwege) auferlegt. Die Erfüllung
Informationen zum Artikel
Quellenangabe