Straßenverkehrsabgaben

Straßenverkehrsabgaben in Österreich

In Österreich wurde 1995–2003 eine pauschale (fahrleistungsunabhängige) allgemeine Straßenbenützungsabgabe für die Benutzung von Straßen des öffentlichen Verkehrs durch Fahrzeuge des Güterkraftverkehrs mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 12 t und mehr erhoben; bei Fahrzeugen mit ausländischem EU-Kennzeichen unterlag nur die Benutzung von Autobahnen und Schnellstraßen der Abgabe. An ihre Stelle

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