Storno (Buchführung)

Storno [italienisch, eigentlich »Ablenkung«] der oder das, -s/...ni, Stornierung, Buchführung: Rückbuchung, Stornobuchung,

die Aufhebung einer unrichtigen Buchung durch Einsetzen des Betrages auf der Gegenseite des Kontos. Eine unrichtige Buchung darf nicht durch Streichung oder Ausradieren unleserlich gemacht werden (§ 239 Absatz 2, 3 HGB). Banken haben nach den allgemeinen Geschäftsbedingungen das Recht (Stornorecht), unrichtige Gutschriften (z. B. wegen Irrtums, Übermittlungsfehlers) beziehungsweise

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