Verwaltung des Kolonialreiches
Der überseeische Besitz wurde als Patrimonialeigentum der spanischen Krone betrachtet, die Kolonien wurden grundsätzlich wie das Mutterland behandelt. Es wurden Herrschaftsniederlassungen gebaut und Soldaten stationiert. Zunächst verwalteten Gouverneure die neuen Gebiete, ab dem 16. Jahrhundert entstanden in Mittel- und Südamerika eine Reihe von Vizekönigreichen (z.B. 1536 Neuspanien, 1543 Peru, 1739
Quellenangabe