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Spam

Recht

In das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) wurde zum Schutz vor Spammails die sogenannte »Opt-in-Lösung« eingeführt. Die Zusendung von Werbe-E-Mails ist danach eine unzumutbare Belästigung, wenn der Nutzer nicht im Vorfeld eingewilligt hat, und wettbewerbswidrig (§ 7 Absatz 1 und 2, § 3 UWG). Das Digitale-Dienste-Gesetz verbietet das Verschleiern oder Verheimlichen

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