Seeversicherung
Seeversicherung, See|assekuranz,
Zweig der Transportversicherung; Versicherung insbesondere von Schiff, Ladung, Fracht gegen Seegefahren (Untergang, Strandung, Zusammenstoß, Leckage, Seeraub, Brand u. a.). Mangels anderer Abrede ist die Seekriegsgefahr ausgeschlossen. Die deutschen Seeversicherer sind seit 1997 im »Fachausschuss Transport« im Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) zusammengeschlossen. Das Seeversicherungsrecht ist im HGB (§§ 778–900) geregelt. Überwiegend gehen jedoch
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