Schließfach
Schließfach, besonders gesichertes, abschließbares Fach 1) zur Abholung von Postsendungen (Postschließfach, Postfach im Unterschied zum Briefkasten) oder von Kontoauszügen (Bankschließfach im weiteren Sinn), 2) zur zeitlich befristeten Aufbewahrung von Gegenständen: a) von Gepäck- oder Kleidungsstücken verschiedener Größe (Gepäckschließfach z. B. in Bahnhöfen und Hotels,
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