Rückkauf (Versicherungswesen)
Rückkauf, Versicherungswesen:
in der Lebensversicherung die Abfindung des Versicherungsnehmers bei vorzeitiger Auflösung (Kündigung, Rücktritt) des Versicherungsvertrags. Der Rückkaufwert richtet sich nach dem Deckungskapital und ist in den ersten Jahren nach Vertragsabschluss geringer als die Summe der gezahlten Prämien.
Quellenangabe
Kostenlos testen
redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte
altersgerecht aufbereitet im Schullexikon
monatlich kündbar