Retorsion

Retorsion [französisch, zu lateinisch retorquere »zurückdrehen«] die, -/-en,

1) im Völkerrecht die Vergeltung für eine nicht rechtswidrige, doch unfreundliche Handlung eines Staates durch eine entsprechende Handlung, z. B. Retorsionszölle (Zoll); 2) im Strafrecht allgemein die Vergeltung, besonders die unmittelbare Erwiderung von Beleidigungen (§ 199 StGB); sie ermöglicht dem Gericht eine Strafmilderung oder Straffreistellung (Kompensation).

Quellenangabe

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