Rechtliche Regelungen zur künstlichen Befruchtung
Die Verfahren der assistierten Reproduktion unterliegen dem Embryonenschutzgesetz und den Bestimmungen der Berufsordnungen der einzelnen Landesärztekammern, die Richtlinien zur Durchführung der assistierten Reproduktion erlassen haben. Außerdem hat der Bundesausschuss für Ärzte und Krankenkassen über ärztliche Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung nach dem fünften Buch des Sozialgesetzbuches (SGB V – gesetzliche Krankenversicherung)
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