Repogeschäfte

Repogeschäfte, Geschäfte mit Rückkaufsvereinbarung (Pensionsgeschäft). Für Kreditinstitute sind Repogeschäfte ein Weg zur befristeten Mittelbeschaffung, indem sie als Pensionsgeber Vermögensgegenstände an Pensionsnehmer verkaufen und gleichzeitig eine Rückkaufpflicht oder ein -recht vereinbaren. Verbindlichkeiten der Banken aus Repogeschäften gehören im Rahmen des Europäischen Systems der Zentralbanken zur Geldmenge M 3 und sind

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