Rechtsstaat und Europäische Union
Die Bindung der EU an rechtsstaatliche Grundsätze, nach Artikel 23 Absatz 1 GG Voraussetzung für die deutsche Mitwirkung an der Verwirklichung des vereinten Europas, ist in Artikel 2 des Vertrages über die Europäische Union (EUV) in der Form von Lissabon vom 13. 12. 2007 (zuvor Artikel 6 Absatz 1 EUV
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