Die Entwicklung in Deutschland
Die Eigentümlichkeiten der rechtsstaatlichen Entwicklung in Deutschland, die den Begriff des Rechtsstaats in der Klassengesellschaft des 19. Jahrhunderts zum zentralen Kampfbegriff in der Auseinandersetzung der bürgerlichen Gesellschaft mit dem Staat machten, erklären sich aus den Besonderheiten der geschichtlichen Entwicklung. Schon bei den Vertretern des frühen deutschen Naturrechtsdenkens – S. Pufendorf, C. Thomasius,
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