Rechtsbeistand
Rechtsbeistand, 1) im engeren Sinn Berufsbezeichnung für Personen, die, ohne Rechtsanwalt zu sein, nach dem Rechtsberatungsgesetz alter Fassung die Erlaubnis besitzen, geschäftsmäßig fremde Rechtsangelegenheiten zu besorgen; sie sind auf Antrag in die zuständige Rechtsanwaltskammer aufzunehmen und werden so den Rechtsanwälten praktisch gleichgestellt. Nach der geltenden Fassung des Gesetzes wird
Informationen zum Artikel
Quellenangabe