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Rationalisierungsschutz
Rationalisierungsschutz, Vereinbarungen in Form eines Tarifvertrags (Rationalisierungsschutz-Abkommen) oder einer Betriebsvereinbarung zum Schutz der Arbeitnehmer vor den Folgen einer unternehmerischen Rationalisierungs- oder Umstrukturierungsentscheidung. Für zukünftige Benachteiligungen können im Rahmen eines Interessenausgleichs neben anderen Maßnahmen auch Ausgleichszahlungen oder Abfindungen vorgesehen werden. – Rationalisierungsvorhaben berühren das Mitwirkungsrecht des Betriebsrates.

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