Präzedenzfall (Verwaltungsrecht)
Präzedenzfall, Verwaltungsrecht:
Musterfall, der bei der Beurteilung späterer Sachverhalte als Vorbild dienen kann. Aus zulässigen Ermessensentscheidungen in gleich gelagerten Fällen kann sich eine Verwaltungsübung ergeben, von der die Verwaltung wegen des Gleichheitsgrundsatzes nicht ohne besondere Gründe abweichen darf. An rechtswidrige Präzedenzentscheidungen ist die Verwaltung dagegen nie gebunden, da das Gleichbehandlungsgebot sich nur
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