Prozessvollmacht

Prozessvollmacht, die zur Vertretung bei allen den Rechtsstreit betreffenden Prozesshandlungen (§ 81 ZPO) ermächtigende Vollmacht; sie ist auch in den anderen Verfahrensordnungen vorgesehen. Im Innenverhältnis (zwischen Mandant und Rechtsanwalt) liegt ihr ein Geschäftsbesorgungsvertrag oder Auftrag zugrunde. Die Prozessvollmacht schließt materiellrechtliche Erklärungen, die sich auf den Streitgegenstand beziehen, ein. Die

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