Plangewährleistungsanspruch

Plan|gewährleistungsanspruch, im öffentlichen Recht der Anspruch auf Durchführung beschlossener fachplanerischer Maßnahmen, mit dem im Einzelfall der Anspruch auf Entschädigung für nicht durchgeführte beschlossene Maßnahmen korrespondiert. Insbesondere räumt das Baugesetzbuch (§ 39) dem Eigentümer oder Nutzungsberechtigten das Recht auf angemessene Entschädigung ein, wenn er im Vertrauen auf den Bestand eines

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.