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Pension (Beamtenrecht)

Pension [auch paŋˈzi̭oːn; französisch, von lateinisch pensio »das Abwägen«, »(Aus)zahlung«] die, -/-en, Beamtenrecht:

die Alters- und Hinterbliebenenversorgung von Beamten, Richtern, Soldaten und deren Angehörigen, besonders das Ruhegehalt. (Versorgung)

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