Notweg

Notweg, Durchgang, der unter Benutzung benachbarter Grundstücke ein Grundstück ohne Verbindung zu einem öffentlichen Weg mit diesem verbindet. Die Eigentümer der Nachbargrundstücke sind mit einer Geldrente zu entschädigen. Auf Schaffung eines Notwegs besteht ein Anspruch, wenn sonst die ordnungsgemäße Benutzung des Grundstücks nicht möglich wäre und der Grundstückseigentümer eine

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