Münzprobe

Münzprobe, Feinprobe, Probe,

die Kontrolle des Feingehaltes von Münzen und der Einhaltung des vorgeschriebenen Münzfußes. Nach der Reichsmünzordnung (1559) gehörte die Münzprobe zu den Aufgaben der jeweiligen Kreiswardeine. Der Münzmeister einer Münzstätte war verpflichtet, von jedem verprägten Werk Münzen Belegexemplare in die Fahrbüchse zu stecken. Diese Münzen wurden dann auf den vom Reichskreis

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.