Münzprobe
Münzprobe, Feinprobe, Probe,
die Kontrolle des Feingehaltes von Münzen und der Einhaltung des vorgeschriebenen Münzfußes. Nach der Reichsmünzordnung (1559) gehörte die Münzprobe zu den Aufgaben der jeweiligen Kreiswardeine. Der Münzmeister einer Münzstätte war verpflichtet, von jedem verprägten Werk Münzen Belegexemplare in die Fahrbüchse zu stecken. Diese Münzen wurden dann auf den vom Reichskreis
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