Minusankündigung

Minus|ankündigung, durch ein Minuszeichen verdeutlichter Kurszusatz bei der Kursanzeige, wenn der Skontroführer aufgrund der ihm vorliegenden Aufträge eine erhebliche Kursabschwächung bei einem Wertpapier erwartet. Als erheblich gelten bei Aktien, Optionsanleihen, Optionsscheinen, Wandelanleihen und Genussscheinen Kursveränderung von mehr als 5 %, bei Rentenwerten von über 1,5 %. In Abhängigkeit von der

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