Meier

Meier [althochdeutsch maior, meiur, gekürzt aus mittellateinisch maior domus (regiae) »königlicher Hausverwalter«],

ursprünglich ein Verwaltungsbeamter (Hausmeier); dann der auf einem Fronhof (Meierhof, Curia villicalis) sitzende herrschaftliche Gutsverwalter (Villicus), in der Regel selbst Höriger, der die Hörigen beaufsichtigte. In Nordwestdeutschland gingen die Grundherren seit dem 13. Jahrhundert dazu über, die Fronhöfe an die Meier in Zeitpacht zu vergeben (Meierrecht, Meierverfassung);

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