Master (Hochschulwesen)
Master [englisch »Herr«, über altfranzösisch von lateinisch magister] der, -s/-, Hochschulwesen:
in Anlehnung an das angelsächsische System der gestuften Studienabschlüsse auch in Deutschland im Zusammenhang mit der Schaffung eines Europäischen Hochschulraums eingeführter akademischer Grad, der nach einer Regelstudienzeit von mindestens einem und höchstens zwei Jahren verliehen wird. Ein Masterabschluss kann nur erworben werden, wenn bereits ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss (Bachelor) vorliegt.
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