Margentarif

Margentarif [ˈmarʒən-],

Tarifform im Güterkraftverkehr und in der Binnenschifffahrt; von amtlicher Stelle wird eine obere und eine untere Grenze für den Margentarif festgesetzt, innerhalb dieser Grenzen darf der Tarif festgelegt werden. Die obligatorischen Margentarife wurden im Zuge der Liberalisierung der europäischen Verkehrsmärkte in den 1990er-Jahren abgeschafft und durch die freie Preisbildung ersetzt.

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