Leumund

Leumund, der Ruf, in dem jemand steht, (gute oder schlechte) Nachrede. Im Strafprozess können Leumundszeugnisse durch Zeugenbeweis erbracht werden (§ 250 StPO), während die Verlesung schriftlicher Leumundszeugnisse unzulässig ist; hierbei handelt es sich um Wertäußerungen über die Person des Angeklagten, insbesondere seine charakterlichen und sittlichen Eigenschaften (schriftliche Leumundszeugnisse sind

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.