Leumund
Leumund, der Ruf, in dem jemand steht, (gute oder schlechte) Nachrede. Im Strafprozess können Leumundszeugnisse durch Zeugenbeweis erbracht werden (§ 250 StPO), während die Verlesung schriftlicher Leumundszeugnisse unzulässig ist; hierbei handelt es sich um Wertäußerungen über die Person des Angeklagten, insbesondere seine charakterlichen und sittlichen Eigenschaften (schriftliche Leumundszeugnisse sind
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