Lehrauftrag

Lehrauftrag, Verpflichtung einer qualifizierten Person, an einer Hochschule Lehrveranstaltungen (z. B. Vorlesungen und Seminare) v. a. zur Sicherung oder Ergänzung eines bestehenden Lehrangebots abzuhalten; von der Hochschulleitung auf Vorschlag des betreffenden Fachbereichs in der Regel für ein Semester erteilt.

Quellenangabe

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