langfristiger Kredit
langfristiger Kredit, im Bank- und Börsenwesen Bezeichnung für einen Kredit mit einer Laufzeit von mehr als vier Jahren. Nach den Richtlinien der Deutschen Bundesbank ist nicht die Restlaufzeit am Bilanzstichtag, sondern die ursprünglich vereinbarte Laufzeit beziehungsweise Kündigungsfrist maßgebend.
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