Kompromiss (Recht)
Kompromiss [spätmittelhochdeutsch compromiss »gegenseitige Übereinkunft vor Gericht, sich dem Schiedsspruch zu unterwerfen«, von lateinisch compromissum] der, selten das, -es/-e, Recht:
im römischen Zivilprozess die Vereinbarung der Parteien, sich dem Spruch eines Schiedsrichters zu unterwerfen; ähnlich die »kompromissarische Klausel« des Völkerrechts, d. h. die Absprache der Parteien, Streitigkeiten über Auslegung und Anwendung eines Vertrages dem Internationalen Gerichtshof zu unterbreiten.
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