Kommentar (Recht)
Kommentar [lateinisch (liber) commentarius »Notizbuch«, »Niederschrift«, zu commentari »etwas überdenken«, »Betrachtungen anstellen«, »erläutern«] der, -s/-e, Recht:
die fortlaufende, streng der Abfolge der einzelnen Vorschriften folgende Erläuterung (Kommentierung) eines Gesetzes in der Form einer die Tatbestandsmerkmale und Rechtsfolgen zergliedernd behandelnden Interpretation, wobei nicht nur die Meinung des Kommentators dargestellt, sondern in der Regel auch auf die Meinung der Fachliteratur und der Rechtsprechung Bezug genommen wird.
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