Kohlepfennig

Kohlepfennig, umgangssprachliche Bezeichnung für eine durch das 3. Verstromungsgesetz vom 13.12.1974 eingeführte Ausgleichsabgabe auf den Stromverbrauch, die von den Elektrizitätsversorgungsunternehmen zu entrichten war und von ihnen an die Verbraucher weitergegeben wurde.

Mit dem Aufkommen aus dem Kohlepfennig wurde über einen speziellen Ausgleichsfonds außerhalb des Bundeshaushalts der Einsatz der im Vergleich zu Importkohle erheblich teureren deutschen Steinkohle finanziell gefördert. Mit Beschluss vom 11.10.1994 hat das Bundesverfassungsgericht den Kohlepfennig, der in den alten Bundesländern zuletzt mit einem Satz von 8,5 % erhoben wurde

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