Sanktionen und nationale Umsetzung der Verordnung
Die Mitgliedstaaten müssen entsprechend den Vorgaben der Verordnung Vorschriften für Sanktionen und andere Durchsetzungsmaßnahmen erlassen. Die Verordnung sieht dabei ein dreistufiges System vor.
Mitwirkende
Ralph Zade
Quellenangabe
Kostenlos testen
redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte
altersgerecht aufbereitet im Schullexikon
monatlich kündbar