Juniorprofessor
Juniorprofessor, mit der fünften Novelle des Hochschulrahmengesetzes (5. HRGÄndG) 2002 eingeführte Bezeichnung für Hochschullehrer auf bestimmte Zeit. Als Einstellungsvoraussetzungen für Juniorprofessoren werden ein abgeschlossenes Hochschulstudium, pädagogische Eignung und die besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch eine Promotion nachgewiesen wird, genannt. Vorgesehen ist ein zweiphasiges Dienstverhältnis mit
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