Jakobsdrehgestell (Eisenbahn)

Jakobsdrehgestell, Eisenbahn:

gemeinsames Drehgestell zweier benachbarter, gelenkig miteinander verbundener Fahrzeuge. Zweiteilige Gelenkzüge kommen bei Verwendung eines Jakobsdrehgestells mit 6 statt sonst 8 Radsätzen aus, dreiteilige mit 8 statt 12. Nachteilig ist, dass die Wagen nicht einzeln verwendbar sind. Die seit 1901 patentierte Erfindung stammt von Wilhelm Jakob (Waggonfabrik Rastatt). Erst in neuester

Quellenangabe

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