Jagdschein
Jagdschein, Ausweis über die Erlaubnis zur Ausübung der Jagd (§§ 15 ff. Bundesjagdgesetz). Er wird von der für den Wohnsitz des Bewerbers zuständigen Behörde als Jahresjagdschein für längstens drei Jahre oder als Tagesjagdschein für 14 aufeinanderfolgende Tage ausgestellt; er gilt im ganzen Bundesgebiet. Seine erstmalige Erteilung setzt
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