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Inzest

Inzest [lateinisch incestus »Blutschande«] der, früher Blutschande, sexuelle Beziehungen zwischen engen Verwandten (z. B. Eltern–Kinder, Geschwister untereinander).

Der Inzest zwischen Verwandten auf- und absteigender Linie sowie zwischen Geschwistern wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bedroht (§ 173 StGB); Abkömmlinge und Geschwister werden jedoch nicht bestraft, wenn sie zur Zeit der Tat noch nicht 18 Jahre alt waren. § 211 des österreichischen StGB und

Literatur

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