Impressum

Impressum [lateinisch »das Eingedrückte«, »das Aufgedruckte«] das, -s/...sen, die für alle Druckwerke in den Pressegesetzen der Bundesländer vorgeschriebene Herkunftsangabe, in Büchern meist auf der Haupttitel-Rückseite (Impressumsseite), mitunter auch auf der letzten Buchseite.

Historisch hatte das Impressum die Funktion, Druckerzeugnisse hinsichtlich Verfasser, Drucker und Druckort zu Zensurzwecken identifizierbar zu machen (in Deutschland besteht die Impressumspflicht seit 1530). Noch heute zählen die Regelungen über das Impressum zum Presseordnungsrecht. Zusätzlich erfüllen sie die Aufgabe, auch im Privatrecht den Betroffenen von Persönlichkeitsrechtsverletzungen das Vorgehen gegen die

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