Homagium (Lehnswesen)

Homagium [mittellateinisch] das, -s/...gi|en, Lehnswesen:

der Formalakt, durch den ein Lehnsverhältnis begründet wurde. Dabei galt das Homagium der Verpflichtung zu Gehorsam und Diensten. Hinzu kam das Gelöbnis des Treueids.

Quellenangabe

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