Heimatschein
Heimatschein, in der Schweiz der Bürgerrechtsausweis des Schweizers im Inland. Zuständig für die Ausstellung sind die von den Kantonen bezeichneten Stellen. Der Heimatschein darf – außer ins Fürstentum Liechtenstein – nicht ins Ausland mitgenommen, mitgegeben oder nachgesandt werden.
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