Handschlag

Handschlag, im älteren deutschen Recht eine Bekräftigung des Vertragsschlusses in Fällen, in denen kein feierliches Symbol vorgeschrieben war. Der Sinn des Handschlags ist zweifelhaft. Er wird entweder als Symbol für eine Haftungsbegründung angesehen oder als Gemeinschaftssymbol; in der Volkssitte (bei Nachbarschaftshilfe, Viehkauf) im Sinne vertraglicher Bekräftigung ebenso wie in

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