Gesinde

Gesinde [althochdeutsch »Dienerschaft«] das,

früher Bezeichnung für persönlich abhängige, ledige Arbeitskräfte, die (als Mägde, Knechte) in Hausgemeinschaft mit der (bäuerlichen) Familie lebten und arbeiteten (in den ostelbischen Gebieten auch bei Guts- und Grundherrn). Die Rechtsverhältnisse des Gesindes (u. a. Gesindedienstpflicht) waren in den Städten seit dem 14. Jahrhundert, auf dem Land seit Mitte des

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