Gesetzentwurf

Gesetzentwurf, formulierter Gesetzesvorschlag, der dem Gesetzgebungsorgan zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt wird (Artikel 76 GG spricht von Gesetzesvorlagen). Das Recht, dem Gesetzgebungsorgan einen Gesetzentwurf vorzulegen, heißt Initiativrecht (Initiative). In der Regel wird der Gesetzentwurf mit einer Begründung versehen (bei Gesetzentwürfen der Regierung: »amtliche Begründung«). Über den Weg

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