Geschäftsübernahme

Geschäftsübernahme, vertraglicher Übergang eines Handelsgeschäfts von dem bisherigen Inhaber auf einen Erwerber. Führt dieser die Firma fort, haftet er für die alten Geschäftsverbindlichkeiten und ist Gläubiger der Außenstände. Abweichende Vereinbarungen mit dem Veräußerer haben Wirkung gegenüber Dritten nur bei Mitteilung an sie oder Eintragung ins Handelsregister (§§ 22, 25

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