Geschäftsbücher
Geschäftsbücher, Handelsbücher,
die Bücher, in denen ein Unternehmen seinen Geschäftsverlauf und die Vermögenslage nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung niederlegt. Nach Handelsrecht sind alle Kaufleute sowie die Handelsgesellschaften buchführungspflichtig (§§ 238 ff. HGB). Die Bedeutung von Abkürzungen, Symbolen und dergleichen in Geschäftsbüchern muss eindeutig festliegen. Bei Führung auf Datenträgern müssen die Daten jederzeit
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