Generalitätslande
Generalitätslande, bis 1795/96 die von der Republik der Vereinigten Niederlande eroberten, im Frieden von Münster (1648) den Niederlanden zugesprochenen Teile Brabants, Flanderns, Limburgs und Gelderns, die nicht mit den sieben Provinzen gleichberechtigt waren und unmittelbar unter der Verwaltung der Generalstaaten standen.
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