Gemeinschaftsanleihe

Gemeinschaftsanleihe, Gemeinschaftsdarlehen,

im weiteren Sinn Anleihe, die von der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (seit 1954), der Europäischen Atomgemeinschaft (seit 1977) und der Europäischen Investitionsbank (seit 1958) an internationalen Kapitalmärkten aufgenommen wurde, um im Rahmen ihrer Aufgaben Investitionsvorhaben finanzieren oder Darlehen vergeben zu können; im engeren Sinn Bezeichnung für die 1975

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